Warum ist das wichtig?
Weil zu viel Blei in der Trinkwasserinstallation uns gesundheitlich massiv gefährden kann.Wer sich als Planer oder Installateur nicht an die gesetzlichen Vorgaben hält, riskiert rechtliche Konsequenzen!
Seit 04.2024 liefern wir das Fittingportfolio Wavin Tigris M5 in bleifreiem und entzinkungsbeständigem Messing aus. Zu erkennen an der Kennzeichnung DRL. Damit erfüllen wir die kommenden gesetzlichen Vorgaben und Grenzwerte der Trinkwasserverordnung.
Unser Appell an die Installateure:
Bleibt aufmerksam, informiert eure Kunden klar und sachlich, und macht das Thema Blei raus! zu eurem Projekt.
Hintergrund
Ab dem 12. Januar 2026 gelten verbindliche neue Anforderungen für Trinkwasser-installationen im Zusammenhang mit Bleileitungen, basierend auf der geänderten Trinkwasserverordnung (TrinkwV) vom 23. Juni 2023.
1. Bleileitungen müssen entfernt oder stillgelegt werden
Bis spätestens 12. Januar 2026 müssen alle Bleileitungen oder bleihaltige Teilstücke in Trinkwasserinstallationen komplett entfernt oder außer Betrieb genommen werden.
Dies gilt unabhängig davon, ob der aktuelle Anteil Blei im Trinkwasser den Grenzwert einhält oder nicht.
Rechtsgrundlage: § 17 Abs. 8 Trinkwasserverordnung (TrinkwV) 2023: „Materialien, die Blei enthalten, dürfen ab dem 12. Januar 2026 nicht mehr in Kontakt mit Trinkwasser stehen.“
2. Meldepflicht bei Funden durch Fachbetriebe
Finden Installateure bei Kunden Bleileitungen, sind sie verpflichtet, dies dem Gesundheitsamt zu melden, es sei denn, sie wurden bereits mit der Sanierung beauftragt.
Rechtsgrundlage: § 17 Abs. 9 TrinkwV: „Wer Kenntnis davon erlangt, dass Materialien mit Blei in der Trinkwasserinstallation vorhanden sind, hat dies der zuständigen Behörde anzuzeigen (...).“
3. Keine Reparaturen an Bleileitungen mehr erlaubt
Auch im Notfall ist eine Reparatur von Bleileitungen nicht mehr zulässig.
Stattdessen ist eine schnelle Außerbetriebnahme oder Sanierung erforderlich.
4. Grenzwert wird 2028 verschärft
Ab 12. Januar 2028 sinkt der Grenzwert für Blei im Trinkwasser von 10 µg/l auf 5 µg/l.
Rechtsgrundlage: Anlage 2, Teil II TrinkwV: „Der Parameterwert für Blei beträgt ab dem 12. Januar 2028: 0,005 mg/l (= 5 µg/l)“
5. Haftungsrisiken und rechtliche Folgen
Ein Immobilienverkauf mit verschwiegenen Bleileitungen kann als arglistige Täuschung gewertet werden.
Neu installierte Anlagen, die nur den alten Grenzwert einhalten, können mangelhaft werden – mit Haftungsfolgen.
Quellen:
- Trinkwasserverordnung (TrinkwV) 2023, gültig seit 24. Juni 2023
- Fachartikel SBZ-Online (SHK-Portal), 2024, Beitrag von Arnd Bürschgens (DVQST) und Hartmut Hardt (VDI)